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Die Klinik im Film - Zu einem 3-min. Fernsehbeitrag über Schmerzbehandlungen gelangen Sie hier (einfach anklicken). Wenn Sie eine genaue Anfahrtsbeschreibung ab Ihrem Wohnort wünschen, klicken sie hier. Wer trägt denn überhaupt die Kosten für eine
stationäre
Schmerztherapie (stationäre
Rehabilitation) in dieser Klinik und in welchem Falle
bezahlt die Krankenkasse oder die Rentenversicherung? Laut den Ausführungen des Bundesministeriums für Gesundheit haben seit dem 1.4.2007 alle gesetzlich versicherte Personen einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Quellen: Web-Seite der Bundesregierung und Brief des Bundesgesundheitsministeriums an die Sozialministerien der Länder als Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen, sowie § 40 SGB V Abs 1+2 und §9 SGB IX. Dieses Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05) und Hessen (Az.: L 1 KR 2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen). (Der Kläger hatte die Kur noch während des laufenden Prozesses in der von ihm bevorzugten Einrichtung auf eigene Kosten angetreten. Seine Krankenkasse wurde dazu verurteilt, ihm die Kosten für die Kur zu erstatten. Eine Revision gegen die Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst zu). Sozialgerichte stärken die Rechte von Schmerzpatienten gegenüber den Rentenversicherungen (entsprechend § 9 SGB IX). Danach hat ein Schmerzpatient ein Recht darauf, in einer schmerztherapeutischen Klinik behandelt zu werden. Hier gelangen Sie zum 1. Urteil (Sozialgericht Kassel). Pressemitteilung dazu: http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=051207009&phrase=schmerzklinik. Mittlerweile gibt es diesbezüglich zwei weitere Urteile, so vom Landessozialgericht Hamburg: www.schmerzklinik.com/sozialgericht2 oder auch https://www.pressetext.at/pte.mc?pte=070710027&phrase=Schmerzklinik und vom Sozialgericht Köln erging die einstweilige Verfügung in nur 23 (!!) Tagen: www.schmerzklinik.com/sozialgericht3. - Für Sie waren wir sehr fleißig -Hier gelangen Sie zu (fast) allen Schmerzthemen (einfach nur anklicken) Die wichtigsten Schmerzthemen zusammengefaßt: Arthrose, Bandscheibenvorfall, Borreliose, Brennende Füße, Cluster-Kopfschmerz: Komplexes regionales Schmerzsyndrom, Durchblutungsstörung, Dorsalgie, Fibromyalgie, Fibromyalgiesyndrom, Gelenkschmerzen, Gesichtsschmerzen, Gliederschmerzen, Gürtelrose, Herpes zoster, Hüftschmerzen, Ischias, Kausalgie, Kopfschmerzen, Kreuzschmerz, Leistenschmerzen, LWS-Syndrom, Lumbalgie, Lumboischialgie, Migräne, Morbus Sudeck, Nervenschmerzen, Neuralgie, Neuritis, Neuropathie, Osteomyelitis, Polyneuropathie, postzosterische Neuralgie, Restless legs, Rückenschmerzen, Schlaganfall, Schulterschmerzen, Spannungskopfschmerzen, Spinalkanalstenose, Steißbeinschmerzen, Zephalgie Internationale (englischsprachige) Themen: Causalgia, Complex Regional Pain Syndrome, Complex regional pain syndrome type I, Complex regional pain syndrome type II, CRPS, CRPS-Type II, Face Pain, low back pain, Prosopalgia, Reflex Sympathetic Dystrophy Syndrome, Sudeck atrophy, Sudeck disease, Sudeck dystrophy
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Schmerzklinik (1) |
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ANSCHLUSS-REHA Der Begriff "Anschluß-Reha" ist eine gängige Abkürzung für das Wort "Anschlussreha bilitation". Manche Autoren schreiben den Begriff auch ohne Bindestrich (Anschlußreha). Die Anschlußreha ist eine medizinische Maßnahme im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, wodurch der Patient wieder an die Belastung des Alltages und des Berufslebens angepasst werden soll. Die Anschluss-Reha muß spätestens zwei Wochen nach dem Krankenhausaufenthalt begonnen werden, wenn eine Operation vorausgegangen ist, bzw. diese die Anschluss-Reha begründet. Die Anschluß-Reha wird in der Regel vom behandelnden Arzt oder auch Sozialdienst der Krankenanstalt in die Wege geleitet bzw. beim jeweiligen Kostenträger beantragt. Nach einer Pressemitteilung (Nova-Forschung) wurden in drei Rehabilitationsklinik en in Süddeutschland Untersuchungen an 91 Patienten durchgeführt. Fast die Hälfte (46,5%) hat dabei so starke Schmerzen angegeben, dass sie für die Anwendungen der Anschluß-Reha erheblich behindert waren. Sprich, die Anschlussreha konnte nicht sinnvoll wegen der Schmerzen durchgeführt werden. Das muss nicht sein, die moderne Schmerztherapie verfügt über sehr hilfreiche Nervenblockade techniken, insbesondere kontinuierlich mit eingepflanztem Katheter, eine solche Behandlung kann ohne weiteres 14 Tage bis drei Wochen durchgeführt werden. Dabei wird mehrmals täglich über den Katheter eine verdünnte, lang wirkende örtliche Betäubungsmittellösung eingespritzt. Durch die Verdünnung der Stammlösung bleibt die Muskel kraft voll erhalten, so dass durch die gleichzeitige Hemmung der Schmerzempfindung dann intensiv physiotherapeutisch behandelt werden kann. Eine sehr wichtige „Nebenwirkung“ dieser Behandlung ist eine ausgeprägte, örtliche Mehrdurchblutung, die den Heilungsprozess immens beschleunigt und auch etwaigen Entzündungen vorbeugt, denn unter einer guten Durchblutung gibt es keine Entzündungen. Mit Sicherheit kann durch diese Maßnahmen bei vielen Patienten die Dauer der Anschluß-Reha erheblich verkürzt werden, bei gleichzeitig deutlich geringer Schmerz belastung, insbesondere während den Anwendungen.
Verwendet wird in der Regel das Lokalanästhetikum (= örtliches Betäubungsmittel) Bupivacain in einer Konzentration von ca. 0,15%, ggf. wird die Konzentration individuell (= den Einzelnen betreffend) angepasst. Bei dieser Wirkstoffkonzentration ist die Nozizeption (= Schmerzreizleitung) gehemmt, bei erhaltener Muskelkraft, so daß die im Rahmen der Anschluß-Reha notwendigen krankengymnastischen Übungsbehandlungen nicht beeinträchtigt, sondern in nicht wenigen Fällen sogar überhaupt erst in vollem Umfang möglich werden. Darüber hinaus werden die Patienten auch nicht immobil (= unbeweglich). Alle genannten Nerven führen vegetative (= zum unwillkürlichen Nervensystem gehörende) Fasern, die bei dieser Blockadebehandlung automatisch mitblockiert werden, woraus dann eine sehr eindrucksvolle Sympathikolyse (= Blutgefäßerweiterung) und damit deutliche regionale (= auf eine Körpergegend beschränkte) Mehrdurchblutung resultiert, die jeden Heilungsprozess wesentlich beschleunigt und evtl. Entzündungen sicher unterdrückt. * Bei der sog. kontinuierlichen Blockade eines Nerven mit Katheter wird der dünne Kunststoffschlauch dicht an Nervengeflechte bzw. den betroffenen Ner ven vorübergehend (z.B. 10-14 Tage) eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht “aufgeschnitten” werden. In der Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen Dosis, das Lokalanästhetikum (= örtliches Betäubungsmittel) völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des örtlichen Betäubungsmittels durch den Katheter hindurch auch eine kleine Pumpe angeschlossen werden. Die jeweiligen Implantationstechniken sind in der Datei www.schmerzklinik.com/nervenblockaden-kontinuierlich beschrieben. Ein Recht, die Reha-Klinik selbst auszuwählen (gilt auch für Anschlußheilbehandlungen), haben nach §9 Sozialgesetzbuch IX nicht nur Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, sondern Versicherte aller gesetzlichen Rehabilitationsträger, also auch Rentenversicherungen oder Unfallversicherungen. Die deutsche Gesellschaft für medizinische Rehabilitation hat dazu eine informative Broschüre herausgegeben: http://www.degemed.de/pdf/Klinik_nach_Wunsch.pdf.
Haftungshinweis:
Weitere Schmerzthemen (Auswahl)
Aktualisiert:>23.05.2009</>kusb& Schmerzklinik (1), Schmerzklinik (2), Schmerzklinik (3), Schmerzklinik (4) ----------------------------------------------------------------------------- http://www.anschluss-reha.de <strong>Anschlußreha</strong> <strong>Anschluß-Reha</strong> |